Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB – EOMAT GmbH (B2B / Unternehmer)
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich, Unternehmerstatus, Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der
EOMAT GmbH, [Anschrift], [HRB], vertreten durch [GF],
– nachfolgend „EOMAT“, „wir“ oder „uns“ –
und dem Kunden über:
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Herstellung und Verkauf von Getränkeautomaten,
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Lieferung von Nachfüllprodukten, Ersatz- und Tauschteilen,
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Überlassung von Konzepten/Unterlagen/Lösungen im Bereich Getränkesysteme,
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Bestellungen über unseren Online-Shop, sowie Verträge per E-Mail/Telefon.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (einschließlich Kaufleuten). Verbraucher i.S.d. § 13 BGB werden nicht beliefert. Wir sind berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen (z.B. USt-ID, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug). Bestellungen können wir bis zur Klärung zurückweisen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Auftragsbestätigung, Rahmenvertrag, Service-/Wartungsvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsbeschreibung, Rollenverteilung (Hersteller – kein Betreiber)
2.1 EOMAT ist Hersteller und Lieferant von Getränkeautomaten und zugehörigen Produkten. Wir entwickeln, produzieren und liefern Automaten, liefern Nachfüllprodukte und Zubehör und können konzeptionelle Leistungen (z.B. Layouts, Vermarktungsideen, technische Lösungen) bereitstellen.
2.2 EOMAT ist kein Aufsteller/Betreiber. Wir übernehmen insbesondere nicht:
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laufenden Betrieb, Befüllung, tägliche Wartung als Betreiber,
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Einhaltung standortbezogener behördlicher Auflagen,
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Umsatz-/Erfolgs- oder Mindestabnahmegarantien.
2.3 Für Aufstellung, Betrieb, Befüllung, Hygiene/LM-Recht, Arbeitssicherheit, behördliche Vorgaben und den Umgang mit Endkunden ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
3. Vertragsschluss
3.1 Produktdarstellungen, Preislisten, Kataloge, Shopangebote etc. sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
3.2 Der Kunde kann Bestellungen/Anfragen über den B2B-Online-Shop, per E-Mail oder telefonisch abgeben.
3.3 Ein Vertrag kommt zustande durch:
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unsere schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder
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Lieferung/Übergabe der Ware.
3.4 Automatisierte Eingangsbestätigungen sind keine Annahme.
3.5 Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Unternehmereigenschaft, fehlender Bonität oder offenstehenden Forderungen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
4.1 Alle Preise sind Nettopreise in EUR zzgl. gesetzlicher USt. sowie ggf. Versand-, Verpackungs-, Installations- und sonstiger Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Unternehmern können Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet werden. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug
5.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich als verbindlich bestätigt haben.
5.2 Versand erfolgt ab Werk/Lager, sofern nicht anders vereinbart. Gefahrübergang: Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über (§ 447 BGB).
5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
5.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der Mehrkosten (z.B. Lager, erneute Anlieferung) zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
6. Höhere Gewalt / Selbstbelieferung
6.1 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen, Energie-/Transportausfälle) berechtigen uns, Liefer-/Leistungsfristen angemessen zu verlängern.
6.2 Sind wir trotz kongruenter Deckungsgeschäfte nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, sind wir zum Rücktritt berechtigt; bereits erbrachte Zahlungen erstatten wir.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
7.2 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unserer Forderungen an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
7.3 Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, soweit der Dritte nicht erstattungspflichtig ist.
8. Mitwirkungspflichten, Installation, Betrieb
8.1 Sofern keine Montage/Installation ausdrücklich vereinbart ist, ist der Kunde für Aufstellung, Anschluss (Strom/Wasser/Abfluss etc.) und die Einhaltung der technischen Voraussetzungen verantwortlich.
8.2 Der Kunde hat Bedienungs-, Wartungs- und Hygienehinweise einzuhalten sowie die Automaten nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
8.3 Der Kunde trägt allein die Verantwortung für standortbezogene Pflichten und behördliche Anforderungen.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung (B2B)
9.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
9.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben Ansprüche bei Arglist sowie zwingende gesetzliche Sonderfälle.
9.3 Nacherfüllung: Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten.
9.4 Ein bloßes Nichtgefallen, Fehlauswahl, falsche Disposition oder nachträgliche Bedarfsänderung ist kein Mangel.
10. Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, nach Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
11. Rückgabe, Umtausch, Rücksendungen, Retourenkosten (B2B)
11.1 Kein Widerrufsrecht / kein Rückgaberecht: Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht wird grundsätzlich nicht gewährt.
11.2 Rücksendungen nur mit Freigabe (RMA): Jede Rücksendung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch EOMAT zulässig (RMA-/Freigabenummer). Unautorisierte Rücksendungen werden nicht bearbeitet und können auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesandt oder eingelagert werden.
11.3 Retourenkosten trägt ausschließlich der Kunde: Bei genehmigten Rücksendungen trägt der Kunde sämtliche Kosten und Risiken der Rücksendung (Transport, Verpackung, Versicherung etc.).
Wir übernehmen keinerlei Retourenkosten und stellen keine kostenlosen Retourenlabels.
11.4 Unfreie Sendungen: Unfrei bzw. „Empfänger zahlt“-Sendungen werden nicht angenommen.
11.5 Zustand der Ware / Prüfung: Genehmigte Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn sie unbenutzt, vollständig, in Originalverpackung und transportsicher verpackt eingehen. Wir sind berechtigt, im Rahmen genehmigter Rücknahmen eine angemessene Prüf-/Wiedereinlagerungspauschale zu berechnen; die Höhe wird im Rahmen der Freigabe mitgeteilt.
11.6 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei nachweislich mangelhafter Ware bleiben unberührt.
12. Besonderheiten: Ersatzteile, Tauschteile, Nachfüllprodukte, Sonderanfertigungen
12.1 Ausschluss Rückgabe/Umtausch: Ersatzteile, Tauschteile, Nachfüllprodukte (z.B. Pulver, Sirupe, Becher, Verbrauchsmaterial) sowie individuell konfigurierte/kundenspezifische Waren sind – auch bei genehmigter Rücknahme im Übrigen – regelmäßig von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern nicht zwingende Gewährleistungsrechte wegen Mangels greifen.
12.2 Hygienerelevante/verbrauchsnahe Waren können aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Produktsicherheit nicht zurückgenommen werden.
13. Schutzrechte, Unterlagen, Konzepte, Geheimhaltung
13.1 Sämtliche technischen Unterlagen, Konzepte, Zeichnungen, Layouts, Rezepturen, Software, Marken und sonstige Schutzrechte bleiben unser Eigentum bzw. stehen uns zu. Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der gelieferten Ware erforderlich ist; im Übrigen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
13.2 Der Kunde darf Unterlagen/Konzepte nicht Dritten zugänglich machen, vervielfältigen oder außerhalb des Vertragszwecks verwenden.
13.3 Der Kunde verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentlich bekannte Informationen/Unterlagen.
14. Datenschutz
14.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO). Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der EOMAT GmbH, [Sitz/Ort]. Wir sind zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt
