Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EOMAT GmbH
Stand: 01.01.2025
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1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
EOMAT GmbH
[Anschrift, HR-Daten]
– nachfolgend „EOMAT“, „wir“ oder „uns“ –
und ihren Kunden über
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die Herstellung und den Verkauf von Getränkeautomaten,
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die Lieferung von Nachfüllprodukten, Ersatz- und Tauschteilen,
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die Überlassung von Konzepten und Lösungen im Bereich Getränkesysteme,
sowie für Bestellungen über unseren Online-Shop für Geschäftskunden (B2B) und – soweit gesondert geregelt – unseren Online-Shop für Endkunden (B2C).
1.2. Unsere Leistungen richten sich primär an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln).
1.3. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) können nur im ausdrücklich dafür vorgesehenen B2C-Online-Shop bestellen.
Für diese Verträge gelten zusätzlich zwingende verbraucherschützende Vorschriften (insb. Widerrufsrecht), die durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden dürfen. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB mit zwingendem Verbraucherrecht kollidieren, gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzregelungen vor.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungsbeschreibung – Herstellerrolle, kein Betreiber
2.1. EOMAT ist Hersteller und Lieferant von Getränkeautomaten und zugehörigen Produkten. Wir
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entwickeln, produzieren und liefern Getränkeautomaten,
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liefern Nachfüllprodukte (z.B. Pulver, Sirupe, Becher, Zubehör),
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erstellen konzeptionelle Lösungen (Getränkekonzepte, Vermarktungskonzepte, Layouts, technische Lösungen etc.).
2.2. EOMAT tritt nicht als Getränkeaufsteller oder Betreiber der Automaten auf.
Insbesondere übernehmen wir nicht:
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den laufenden Betrieb der Automaten,
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die Befüllung vor Ort,
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die laufende Wartung als Betreiber,
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die Verantwortung für die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Pflichten am Standort.
2.3. Für den Betrieb, die Befüllung, die Einhaltung sämtlicher behördlicher Auflagen (insb. Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit, baurechtliche Vorgaben) sowie den Umgang mit Endkunden ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
EOMAT schuldet keine Umsatzgarantie, keine Mindestabnahme durch Endkunden und keine Erfolgsgarantie des Konzepts.
3. Vertragsschluss (Shop, Telefon, E-Mail)
3.1. Unsere Produktdarstellungen in Katalogen, Preislisten, Online-Shops oder sonstigen Medien sind unverbindlich und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
3.2. Der Kunde kann Bestellungen
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über unseren B2B-Online-Shop,
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über den B2C-Online-Shop (nur Verbraucher),
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telefonisch,
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per E-Mail
abgeben.
3.3. Ein Vertrag kommt zustande durch
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unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Brief) oder
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die Lieferung der Ware an den Kunden.
3.4. Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde zunächst eine automatisierte Eingangsbestätigung, welche den Zugang der Bestellung dokumentiert, jedoch noch keine Annahme darstellt. Die Annahme erfolgt gesondert gemäß 3.3.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche Preise im B2B-Bereich sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ggf. zuzüglich Versand-, Verpackungs- und Installationskosten.
4.2. Für Verbraucher (B2C-Shop) werden Bruttopreise inkl. gesetzlicher MwSt. angegeben; Details ergeben sich aus der Darstellung im Online-Shop.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis
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sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig,
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zahlbar per Überweisung oder anderen von uns angebotenen Zahlungsarten.
4.4. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt.
4.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung, Gefahrübergang
5.1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und von uns schriftlich bestätigt wurden.
5.2. Im B2B-Bereich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (Versendungskauf, § 447 BGB).
5.3. Im B2C-Bereich gilt die gesetzliche Regelung (§ 446, § 447 BGB), wonach die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher übergeht.
5.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6. Online-Shop, Kundenkonto
6.1. Für die Nutzung des B2B-Online-Shops kann eine Registrierung als Geschäftskunde erforderlich sein. Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.
6.2. Wir sind berechtigt, ein Kundenkonto zu sperren, wenn
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falsche Angaben gemacht wurden,
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ein Missbrauch vermutet wird oder
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wiederholt Zahlungsverzug eintritt.
6.3. Für Verbraucher gelten im B2C-Online-Shop gesonderte Hinweise, insbesondere zur Widerrufsbelehrung und zur Darstellung von Preisen inkl. MwSt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Im B2B-Bereich bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
7.2. Der Kunde ist im ordentlichen Geschäftsgang zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7.3. Im B2C-Bereich gilt der einfache Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
8. Pflichten des Kunden, Installation, Betrieb der Automaten
8.1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation, Aufstellung, den Anschluss an Strom, Wasser und ggf. weitere Medien verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Montage- oder Installationsleistung durch uns schriftlich vereinbart wurde.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet,
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alle Herstellerhinweise, Bedienungsanleitungen und Wartungsvorgaben zu beachten,
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die Automaten nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden,
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die erforderlichen Hygiene- und Reinigungsarbeiten durchzuführen,
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die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben gegenüber Behörden und Endkunden sicherzustellen.
8.3. EOMAT übernimmt keine Verantwortung für
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die Auswahl des Aufstellortes,
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die wirtschaftliche Nutzung des Geräts,
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Endkundenverkehr, Kassensysteme vor Ort (soweit nicht separat vereinbart).
9. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
9.1. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften der Sachmängelhaftung mit folgenden Einschränkungen:
a) Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verstoß gegen diese Rügefristen gelten die Mängel als genehmigt.
b) Verjährung
Ansprüche des Unternehmers wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt (z.B. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Bauwerken, arglistigem Verschweigen von Mängeln).
c) Nacherfüllung
Wir sind berechtigt, zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.2. Im B2C-Bereich gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Dauer der Gewährleistung und Beweislastumkehr. Abweichende Einschränkungen zu Lasten des Verbrauchers finden auf Verbraucherverträge keine Anwendung.
10. Haftung
10.1. Wir haften unbeschränkt
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
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bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
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nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
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im Umfang einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3. Im Übrigen ist unsere Haftung auf leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
11. Rückgabe, Umtausch, Widerruf – insbesondere Ersatzteile & Nachfüllprodukte
A. B2B (Unternehmer)
11.1. Sämtliche Verträge mit Unternehmern sind reine B2B-Verträge.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht wie im Verbraucherrecht besteht hier nicht.
11.2. Ein vertragliches Rückgabe- oder Umtauschrecht wird grundsätzlich nicht gewährt. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für:
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Ersatzteile,
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Tauschteile,
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Nachfüllprodukte (z.B. Pulver, Sirupe, Becher, Verbrauchsmaterial),
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individuell konfigurierte oder kundenspezifisch bestellte Produkte.
11.3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
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bereits gelieferte Ersatzteile, Tauschteile und Nachfüllprodukte von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen sind,
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ein Widerrufsrecht im B2B-Bereich nicht besteht,
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auch telefonische oder per E-Mail zustande gekommene Bestellungen hiervon umfasst sind.
11.4. Unberührt bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei nachweislich mangelhafter Ware (§§ 434 ff. BGB). Ein bloßes Nichtgefallen, eine Fehlauswahl durch den Kunden oder eine nachträgliche Änderung der Bedarfssituation stellen keinen Mangel dar und begründen kein Rückgaberecht.
B. B2C (Verbraucher)
11.5. Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 355 BGB, soweit nicht im Einzelfall ein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund vorliegt (z.B.
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Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
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schnell verderbliche Waren etc.).
11.6. Die konkrete Ausgestaltung des Widerrufsrechts (Fristen, Ausübung, Widerrufsformular) ergibt sich aus der Widerrufsbelehrung im B2C-Online-Shop. Diese ist Bestandteil des jeweiligen Verbrauchervertrags.
11.7. Eine weitergehende vertragliche Rückgabe- oder Umtauschregelung über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus wird Verbrauchern grundsätzlich nicht eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart.
12. Schutzrechte, Konzepte, Geheimhaltung
12.1. Sämtliche von EOMAT erstellten technischen Unterlagen, Konzepte, Layouts, Rezepturen, Zeichnungen, Software, Designs, Marken- und Kennzeichenrechte bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Übertragung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
12.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Unterlagen oder Konzepte Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen oder außerhalb der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
13. Datenschutz
13.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
13.2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, abrufbar auf unserer Website.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der EOMAT GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3. Für Verbraucher gelten die Gerichtsstände Freising.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt


